An den frei verlegten Außen- und Innenleitungen von
Gasverwendungseinrichtungen sind - erstmalig spätestens sechs Jahre
nach Fertigstellung und danach zweckmäßiger weise in kürzeren
Abständen - die folgenden Prüfungen auf ordnungsgemäßen Zustand
durchzuführen:
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Dichtheit der lösbaren und nicht lösbaren
Rohrverbindungen |
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Zustand der Rohrbefestigungen und des
Korrosionsschutzes |
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Funktionsfähigkeit der Armaturen und sonstigen
Rohrleitungsteile |
Mit den von uns gefertigten Prüfblenden haben wir ein einfaches
System zur Überprüfung der Dichtheit von Gasleitungen und
Armaturen entwickelt.
Die schmale Blendenscheibe - 5,0 mm dick - macht den Einsatz
dieser Prüfblende an allen geflanschten Verbindungsstellen
möglich.

Mit der als Steckblende ausgeführten Prüfblende und einem
Leckmessgerät bzw. Druckmessgerät lässt sich auf einfachste Weise
die Gebrauchsfähigkeit einer Leitung nach den DVGW-Richtlinien
nachweisen.
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